Energieausweis für Nichtwohngebäude (Gewerbeobjekte)

Nach der zurzeit gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 ist bei der Vermietung, Verpachtung oder Verkauf einer Immobilie den Energieausweis vorzulegen. Auch bei Neubau eines Gebäudes, hat der Bauherr sicherzustellen, dass ihm nach Fertigstellung des Gebäudes der Energieausweis übergeben wird. Dies gilt natürlich nicht nur für private Haushalte, sondern auch für Gewerbeobjekte (im Weiteren Nichtwohngebäude genannt).

Unser Ingenieurbüro bietet für Sie Energieausweise für Wohngebäude und Nichtwohngebäude (auch Energiepass genannt) im Großraum Limburg-Weilburg sowie Rhein-Lahn Kreis an. Je nach Anzahl und Objektgröße arbeiten wir mit Ihnen in ganz Hessen, Rheinland-Pfalz und bundesweit zusammen. Wir ermitteln mit Ihnen gemeinsam alle notwendigen Daten und stellen Ihnen einen nach aktueller Energieverordnung (EnEV 2014) gültigen Energieausweis für Nichtwohngebäude (Industrie- und Gewerbeobjekte) aus.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen (auch für Nichtwohngebäude):

1. auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs – Energiebedarfsausweis und
2. auf Grundlage des erfassten Energieverbrauchs – Energieverbrauchsausweis.

Beide Ausweise sind nach der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) rechtsgültig und eigenen sich für:

  • Vermietung von Immobilien
  • Verkauf von Immobilien
  • Verpachtung von Immobilien

Nach aktueller Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) ist für neu zu errichtende Wohngebäude, sowie für Wohngebäude, die weniger als 5 Wohnparteien haben und für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt worden ist, einen Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs (Energiebedarfsausweis) auszustellen. Für alle anderen Wohngebäude ist einen Energiebedarfsausweis sowie Energieverbrauchsausweis zulässig.

Auch wenn der Energieausweis für gewisse Zwecke wie Vermietung, Verkauf oder Verpachtung von Immobilien verpflichtend ist, hat er auch noch viele Vorteile. Mit dem Energieausweis für Nichtwohngebäude (Energiepass) erhalten Sie eine energetische Bewertung Ihres Wohngebäudes. Je nach Art des Ausweises wird in diesem Dokument der Verbrauch nach Bedarf bzw. nach Verbrauch errechnet und dargestellt.

 

Verbrauchsorientierter Energieausweis für Nichtwohngebäude

Der verbrauchsorientierte Energieausweis für Nichtwohngebäude (Energiepass) bezieht sich auf den Energieverbrauch (Heizung, Warmwasser-Aufbereitung, etc.) der letzten 3 Jahre. Dies bedeutet, dass der Energieausweis über den Verbrauch der letzten Jahre errechnet wird. Hierbei werden zusätzlich die Art der Energieträger (Gas, Öl, Fernwärme, etc.) sowie Daten vom Gebäude erfasst.

Vorteile:

  • Kostengünstig
  • Schnelle Erstellung
  • Nach Energieeinsparverordnung

Nachteile:

  • Bezieht sich auf den Verbrauch der Energieträger
  • Hoher Verbrauch vom Nutzer des Gebäudes wirkt sich negativ auf Ihren Energieausweis, weil dieser Ihr Gebäude eventuell schlechter darstellt, als es der Fall ist.
  • Abhängig von den Wetterbedingungen können die Energieverbrauchswerte schwanken

Bedarfsorientierter Energieausweis für Nichtwohngebäude

Beim bedarfsorientierten Energieausweis für Nichtwohngebäude (Energiepass) werden die Werte über den Energiebedarf des Gebäudes errechnet. Die Verbrauchswerte spielen bei diesem Energieausweis eine nebensächliche Rolle. Der große Vorteil vom bedarfsorientierten Energieausweis für Nichtwohngebäude ist der Bezug auf den tatsächlichen Energiebedarf und den Zustand des Gebäudes sowie der technischen Anlagen.

Vorteile:

  • Berechnung des Energiebedarfs über das Gebäude und der Anlagentechnik (Heizung, Warmwasseraufbereitung, Lüftungsanlagen, etc.)
  • Aussagekräftigere Zahlen, da sie wetter- und nutzerunabhängig ist
  • Wirkt sich in der Regel positiver auf die Immobilienbewertung aus

Nachteile:

  • Höhere Kosten gegenüber dem verbrauchsorientierten Energieausweis
  • Erhöhter Bedarf der Datenaufnahme. Diesen Punkt übernehmen wir aber für Sie.

Datenaufnahme für den Energieausweis

Die Datenaufnahme für Ihren Betrieb oder Gewerbeobjekt erfolgt durch unseren Energieberater bei Ihnen vor Ort. Unser Einzugsgebiet umfasst Hessen und Rheinland-Pfalz. Mit unseren Standort in Limburg an der Lahn im Landkreis Limburg-Weilburg haben wir eine zentrale Lage für die beiden Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz. Somit können wir Ihnen Energieausweise für Nichtwohngebäude aber auch Energieberatungen für Ihren Betrieb vor Ort anbieten. 

Wenn auch viele unserer Kunden aus dem Kreis  Limburg-Weilburg und Rhein-Lahn Kreis kommen, sind wir gerne bereit auch zu Ihnen vor Ort nach Bad Homburg, Wiesbaden, Frankfurt, Gießen, Koblenz oder Mainz zu kommen. Sprechen Sie uns auf Ihr energetisches Thema an und wir bieten Ihnen individuelle Vorschläge für eine mögliche Lösung sowie einen unverbindlichen Kostenvorschlag an.

Je nach Wunsch können wir die beiden naheliegenden Themen Energieberatung sowie Energieausweis für Ihren Betrieb zusammen angeboten werden.

Wie können wir Ihnen weiter helfen?

Haben Sie konkrete Fragen oder wissen Sie nicht, welcher Energieausweis für Ihre Situation am besten passt? Dann fordern Sie einen kostenlosen und unverbindlichen Rückruf an.